Nutzungsbedingungen
Nutzungsbedingungen der myToys.de GmbH für Gewerbetreibende auf myToys Kindergeburtstags-Services
Stand: September 2022
Präambel
Die myToys.de GmbH bietet einfach alles fürs Kind an – und das nicht nur im Online-Shop, sondern auch in 19 Filialen deutschlandweit.
Bei der Kindergeburtstagsserviceplattform handelt es sich um eine Online-Plattform, die den Kontakt zwischen Kindergeburtstagsangeboten aller Art und Personen, welche einen Kindergeburtstag planen, erleichtert.
- Geltungsbereich
1.1 Diese Nutzungsbedingungen regeln abschließend die zwischen der myToys.de GmbH („myToys“) und dem Gewerbetreibenden („Partner“) geltenden Bedingungen für die vertraglichen Leistungen im Rahmen der Nutzung der Service-Plattform „myToys Kindergeburtstag“ („Service-Plattform“) unter www.mytoys-kindergeburtstag.de (das durch die Nutzungsbedingungen begründete Vertragsverhältnis zwischen dem Partner und myToys wird nachfolgend auch als „Vertrag“ bezeichnet). Von diesen Nutzungsbedingungen abweichende Regelungen gelten nur dann, wenn myToys diese gegenüber dem Partner ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.
1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Partners finden keine Anwendung.
- Änderungsvorbehalt
myToys ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. myToys wird den Partner auf die Änderungen der Nutzungsbedingungen mindestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten in Textform hinweisen. Der Partner kann den Vertrag bis zum Inkrafttreten der Änderungen kündigen. Die Kündigung wird mit Inkrafttreten der Änderungen wirksam. Kündigt der Partner den Vertrag nicht spätestens bis zum Inkrafttreten der geänderten Nutzungsbedingungen, gelten die Änderungen der Nutzungsbedingungen als akzeptiert. myToys wird dem Partner in der Mitteilung auf dieses Kündigungsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens hinweisen.
- Gegenstand
3.1 myToys bietet eine Service-Plattform an, auf der sich der Partner mit seinen Leistungen rund um das Thema Kindergeburtstag darstellen und Anfragen von Kunden zur Durchführung von bestimmten Leistungen erhalten kann.
3.2 Für die Nutzung der Service-Plattform durch den Partner ist die Registrierung erforderlich. Die Nutzung der Service-Plattform ist für den Partner kostenlos.
3.2 myToys stellt nur die Plattform zur Vermittlung von Leistungen zur Verfügung und bietet diese nicht selbst an. Die Verträge kommen ausschließlich zwischen dem Partner und dem Kunden zustande.
3.3 Für jeden Partner wird auf Grundlage der innerhalb der Registrierung gemachten Angaben eine sogenannte Anbieterdetailseite („Profil“) errichtet. Der Partner ist verpflichtet, zutreffende und vollständige Angaben zu machen und ist für den Inhalt der Anbieterdetailseite verantwortlich.
- Nutzungsregeln
4.1 Alle vom Partner auf der Service-Plattform gemachten Angaben sind aktuell, wahrheitsgemäß und vollständig zu erbringen.
4.2 Der Partner sichert zu, dass die von ihm getätigten Angaben sowie die etwaig darüber verlinkten Webseiten
- frei von Rechten Dritter sind und er über alle erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz-, Marken- und sonstigen Rechte verfügt;
- klar und eindeutig den werblichen Charakter erkennen lassen;
- keine gewalt- oder kriegsverherrlichenden, pornografischen, jugendgefährdenden, rassistischen, volksverhetzenden oder menschenverachtenden Inhalte enthalten;
- keine Propagandamittel oder Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen enthalten;
- nicht zu einer Straftat auffordern, zum Rassenhass aufstacheln oder für eine terroristische Vereinigung werben;
- keine anderweitigen rechtswidrigen Inhalte oder Inhalte enthalten, die allgemein geeignet sind, das Ansehen von myToys oder einem mit myToys verbundenen Unternehmen zu beeinträchtigen.
Im Falle einer Verletzung dieser Zusicherung stellt der Partner myToys von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die diese gegen myToys geltend machen, auf erstes Anfordern frei, und trägt die Kosten und Aufwendungen (einschließlich angemessener Rechtsanwaltskosten), die myToys aufgrund derartiger Ansprüche Dritter entstehen.
- Angebotsbeschränkungen
5.1 Der Partner darf keine Angebote einstellen, die gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen oder gegen die guten Sitten verstoßen.
5.2 Auf der Service-Plattform dürfen nur Leistungen zum Thema Kindergeburtstag angeboten werden. Die auf der Service-Plattform unerwünschten Leistungen sind zum Beispiel aber nicht abschließend die Folgenden:
- Angebote rund um das Weihnachtsfest,
- Angebote zu religiösen Festlichkeiten wie z. B. Tauf-, Konfirmations- und Kommunionsfeste,
- Angebote zum Osterfest,
- Angebote zu anderen etwaigen Feiertagen, die nicht der Geburtstag selbst sind,
- alle Angebote, die Gewalt verherrlichen oder reale kriegerische Handlungen nachahmen.
- Nutzungsrechte
6.1 Der Partner räumt myToys an seinerseits bereitgestellten Datenmaterial (Angebots- und Produktdaten, Texten, Fotografien, Grafiken, Marken, Logos, Produktbeschreibungen und technische Spezifikationen) für die Urheberrechtsschutz oder sonstige gewerbliche Schutzrechte bestehen (nachfolgend Material) ein einfaches (nicht exklusives), räumlich unbeschränktes Recht ein, das Material zu vervielfältigen, zu verbreiten und/oder in unkörperlicher Form öffentlich wiederzugeben (insbesondere aber nicht abschließend das Datenmaterial öffentlich zugänglich zu machen, zu senden und/oder durch Bild- und Tonträger wiederzugeben). Die Nutzung des seitens des Partner bereitgestellten Datenmaterials findet ausschließlich im Kontext der Produktwerbung statt. Die Nutzungsrechte sind zeitlich beschränkt auf die Dauer der Vertragsbeziehung der Parteien plus 2 Monate. myToys ist es erlaubt das Material an die technischen Gegebenheiten der avisierten Nutzung anzupassen (Recht zur Bearbeitung).
6.2 Dem Partner ist bekannt, dass es bei der werblichen Nutzung von urheberrechtlich geschützten Materialien etc. branchenüblich ist, dass der Urheber der Aufnahmen entgegen § 13 UrhG nicht genannt wird. Der Partner gewährleistet, dass der Urheber auf das Namensnennungsrecht verzichtet.
6.3 Der Partner versichert, dass das Material keine Rechte Dritter (Urheberrechte, Patente, Gebrauchs- oder Geschmacksmuster, Marken, Lizenzen, Ansprüche aus dem Wettbewerbsrecht u.a.) verletzt und nicht gegen gesetzliche oder behördliche Vorschriften verstößt. Der Partner gewährleistet, dass mit dem Material keine gewaltverherrlichenden, pornografischen, rassistischen Inhalte und/oder sonstige Inhalte, die das Persönlichkeitsrecht erheblich herabsetzen, transportiert werden.
6.4 Der Partner gewährleistet, dass myToys alle nach diesem Vertrag übertragenen Rechte und Befugnisse erwirbt. Insbesondere aber nicht abschließend garantiert der Partner über sämtliche urheberrechtliche Nutzungsrechte verfügen zu können und von etwaig abgebildeten Personen, die erforderlichen persönlichkeitsrechtlichen Einwilligungen eingeholt zu haben.
6.5 Der Partner stellt myToys von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die aufgrund einer unzulässigen Nutzung des Materials gegen myToys geltend gemacht werden, frei; hierzu zählen insbesondere auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung. Ihm bekanntwerdende Beeinträchtigungen der vertragsgegenständlichen Rechte hat der Partner myToys unverzüglich mitzuteilen. Sonstige Ansprüche myToys s aus einer Garantieverletzung bleiben unberührt.
- Haftung
7.1 myToys haftet für Schäden, außer im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, nur, wenn und soweit myToys, ihren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet myToys für jedes schuldhafte Verhalten der myToys, ihrer gesetzlichen Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen.
7.2 Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der myToys, ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung von myToys der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, die typischerweise bei Geschäften dieser Art entstehen, begrenzt.
7.3 Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch myToys, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen arglistigen Verschweigens von Fehlern und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall sonstiger zwingender gesetzlicher Regelungen.
7.4 In Fällen von höherer Gewalt ist myToys von der Leistungspflicht befreit. Hierunter fallen alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, die für myToys nicht abwendbar sind, insbesondere behördliche und/oder gerichtliche Maßnahmen/ Anordnungen, Störung und Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways Dritter, Störungen im Bereich von Leitungsgebern, fehlerhafte Zwischenspeicherung auf sog. Proxy-Servern Dritter oder die Verwendung einer zur Darstellung des Werbemittels nicht geeigneten Software oder Hardware auf den Internetseiten des Partners und/oder Dritter, sonstige technische Störungen, auch wenn diese Umstände im Bereich von Unterauftragnehmern, Unterlieferanten oder deren Subunternehmern oder bei vom Partner autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern auftreten, Notfallmaßnahmen (z.B. im Rahmen der Virenbekämpfung) sowie rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben.
- Datenschutz
8.1 Der Partner ist verpflichtet, die jeweils einschlägigen nationalen und europäischen datenschutzrechtlichen Vorschriften zu beachten.
8.2 Der Partner garantiert, dass er personenbezogene Daten, die er im Rahmen dieses Dienstes erhält, ausschließlich in dem Umfang nutzt, in dem dies zur Anbahnung und Erfüllung des Vertrages mit dem Kunden zwingend erforderlich ist. Eine darüberhinausgehende Nutzung der Daten ist nicht gestattet.
8.3 myToys erhebt die Daten der Kunden im Auftrag des Partners nach Maßgabe der aus der Anlage 1 zu diesen Nutzungsbedingungen ersichtlichen Abrede zur Auftragsverarbeitung.
- Laufzeit und Kündigung
9.1 Laufzeit und ordentliche Kündigung
Der Vertrag beginnt mit der Registrierung und läuft auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit von myToys mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende eines jeden Kalendermonats gekündigt werden. Der Partner kann jederzeit fristlos kündigen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund gemäß Ziffer 6 bleibt davon unberührt.
9.2 Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
Jede Partei hat das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn der kündigenden Partei unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist oder einer vereinbarten Beendigung nicht zumutbar ist.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
- myToys gesetzlichen oder behördlich angeordneten Verpflichtungen unterliegt, die eine vollständige Beendigung der Dienste erfordern; oder
- der Partner einen Verstoß gegen wesentliche Regelungen dieser Nutzungsbedingungen (insbesondere ein Verstoß gegen Ziffer 3., 4. und 5.) begangen hat, welcher auch nach Fristsetzung nicht beseitigt oder wiederholt begangen wird;
- falsche Angaben bei der Registrierung zur Nutzung der Service-Plattform macht;
- eine Neuanmeldung während einer noch laufenden Sperrung des Partners gemäß den Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen; oder
- der Partner wiederholt unzulässige Angebote trotz Fristsetzung mit Kündigungsandrohung eingestellt hat.
9.3 Form der Kündigung
Eine Kündigung hat mindestens in Textform zu erfolgen. Eine mündliche Kündigung ist nicht zulässig. Der Partner kann seine Kündigung an richten.
9.4 Begründung der Kündigung durch myToys
9.4.1 Im Falle einer außerordentlichen Kündigung übermittelt myToys dem Partner – soweit gesetzlich verpflichtet – mit oder unverzüglich nach der Kündigung eine Begründung dieser Entscheidung.
9.4.2 Bei einer ordentlichen Kündigung verweist myToys im Kündigungsschreiben zur Begründung auf die ordentliche Kündigungsmöglichkeit gemäß Ziffer 8.1.
- Nachvertragliche Verpflichtungen des Partners
Nach Beendigung des Vertrages bleibt der Partner verpflichtet, bereits angenommene noch offene Angebote vertragsgemäß und nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen abzuwickeln.
- Beschränkung der Dienste
11.1. myToys kann die Dienste in Bezug auf alle Angebote des Partners einschränken oder aussetzen, wenn die Voraussetzungen von Ziffer 8.2 der Nutzungsbedingungen erfüllt sind.
11.1.1 myToys begründet dem Partner die erfolgte Einschränkung oder Aussetzung der Dienste unverzüglich (per E-Mail).
11.2. myToys kann die Dienste in Bezug auf einzelne Angebote einschränken oder aussetzen, insbesondere durch eine vorübergehende oder dauerhafte Offlinestellung eines Angebotes, wenn
- eine Beschränkungsberechtigung nach Ziffer 10.1 besteht;
- es in Bezug auf das Angebot, auf den sich die Einschränkung oder Aussetzung beziehen soll, zu einem einmaligen oder wiederholten Verstoß des Partners gegen wesentliche Regelungen dieser Nutzungsbedingungen, insbesondere gegen Ziffer 4. und 5. der Nutzungsbedingungen, durch den Partner gekommen ist;
- das Angebot auf andere Angebote oder Profile des Partners auf ähnlichen Plattformen wie www.myToys-kindergeburtstag.de verweist (z. B. durch Texthinweise, Links etc.);
- die Bilder der Angebote irreführend sind. Die Inhalte der Bilder sollten stets zum Angebot passen;
- die Beschreibungen der Angebote nicht alle wichtigen Informationen enthalten, dazu zählen u.a. eine Erläuterung der Aktivität, die inkludierten Leistungen und der Preis;
- Angebote in unnatürlich kurzen Abständen gelöscht und mit ähnlichen Inhalten erneut eingestellt werden, um bewusst das Ranking zu beeinflussen;
- Angebote bzw. der Partner wiederholt negative Bewertungen/Rückmeldungen der Kunden erhalten; oder
- der Partner regelmäßig Kommentare durch Bots / Ghostwriter oder Kunden, die das Angebt des Partners nicht in Anspruch genommen haben, verfassen lassen.
11.2.1 myToys begründet dem Partner die Einschränkung oder Aussetzung vor oder zeitgleich mit deren Wirksamwerden (per E-Mail).
- Ranking
Im Rahmen einer Suchbegriffseingabe werden in den Suchergebnissen die Angebote angezeigt, die die angegebenen Suchbegriffe im Titel oder in der Beschreibung des Angebots enthalten. Das Ranking der Angebote auf der Service-Plattform richtet sich nach dem Erstelldatum des Angebots. myToys behält sich jedoch vor, Angebote mit dem “myToys Tipp” im Ranking nach vorne zu ziehen. Solche mit dem „myToys Tipp“ versehenen Angebote erscheinen automatisch an erster Stelle im Angebotsranking. Sind mehrere Angebote mit dem myToys Tipp markiert, ist automatisch das neuste Angebot an erster Stelle.
Der myToys Tipp wird aufgrund eines oder mehrerer der nachfolgenden Kriterien vergeben:
- Das Angebot ist vollständig ausgefüllt und enthält darüber hinaus weiterführende, relevante Informationen.
- Die verwendeten Bilder vermitteln einen aussagekräftigen Eindruck und sind von hoher Qualität.
- Die verwendeten Bilder weisen die vorgegebenen Formate auf.
- Das Angebot ist auf dem aktuellen Stand und enthält keine veralteten Informationen.
- Das Angebot ist exklusiv und weist einen hohen Besonderheitsgrad auf, d.h. es existieren keine ähnlichen Angebote auf www.mytoys-kindergeburtstag.de.
- Alle Texte sind grammatikalisch einwandfrei.
- Das Profil ist vollständig ausgefüllt und enthält ein Profilbild.
- Die Adresse wurde korrekt eingegeben, sodass diese auch in der Kartenansicht korrekt dargestellt wird.
- Das Angebot weist überwiegend oder ausschließlich reale, positive Bewertungen auf.
- Beschwerdesystem für Partner
Der Partner hat die Möglichkeit über das Kontaktformular unter https://mytoys-kindergeburtstag.de/kontakt/ oder per E-Mail an Beschwerden insbesondere in Bezug auf Maßnahmen oder Verhaltensweisen von myToys oder technische Probleme einzureichen, die in direktem Zusammenhang mit der Bereitstellung der Dienste stehen und sich auf den Partner auswirken. Hierzu gehören beispielsweise Maßnahmen von myToys nach Ziffer 8. und Ziffer 10. der Nutzungsbedingungen. myToys prüft die eingereichten Beschwerden und unterrichtet den Partner über das Ergebnis der Prüfung.
- Mediation
myToys ist bereit mit den nachfolgend benannten Mediatoren zusammenzuarbeiten, um mit dem Partner eine außergerichtliche Beilegung etwaiger Streitigkeiten zwischen den Parteien zu erzielen, die sich auf die Bereitstellung der Dienste beziehen. myToys weist darauf hin, dass die Durchführung einer Mediation für keine Partei verpflichtend ist. myToys prüft im Einzelfall nach Treu und Glauben, ob sich myToys an einer vom Partner gewünschten Meditation beteiligt. Das Recht der Parteien vor, während oder nach einer Mediation den ordentlichen Rechtsweg zu beschreiten, bleibt unberührt.
Der Partner kann einen Mediationsantrag unter anderem an folgende Mediatoren richten:
- Lars Maritzen LL.B. MLE
Breite Straße 27
40213 Düsseldorf E:
F: +49 (0) 211 302 066-10
Die anwendbare Mediationsordnung ist in Anlage 2 niedergelegt.
- Bitkom Servicegesellschaft mbH
Albrechtstr. 10
10117 Berlin
Im Mediationsfall sind die Einzelheiten des Mediationsverfahrens zwischen dem Mediator, myToys und dem Partner in einem Mediationsvertrag zu vereinbaren.
- Vertraulichkeit
15.1 Die Parteien verpflichten sich, über diesen Vertrag und alle im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages ausgetauschten vertraulichen Informationen strengstes Stillschweigen zu bewahren. Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Vereinbarung sind alle nicht öffentlichen Informationen, die eine Partei („offenbarende Partei“) im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrags an die andere Partei („empfangende Partei“) übermittelt und die als vertraulich gekennzeichnet sind oder bei denen sich aus ihrem Inhalt oder den Umständen der Übermittlung ergibt, dass diese vertraulich zu behandeln sind.
15.2 Die Parteien werden vertrauliche Informationen nur an solche Mitarbeiter weitergeben, die im Hinblick auf die Durchführung dieser Vereinbarung zwingend Kenntnis von den jeweiligen In-formationen haben müssen und die ihrerseits zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Darüber hinaus ist eine Weitergabe von vertraulichen Informationen durch die Parteien an mit einer Partei im Sinne der §§ 15ff. AktG verbundenen Unternehmen in-soweit erlaubt, als diese Weitergabe zur Erfüllung konzerninterner Revisions- und Prüfpflichten erforderlich ist.
15.3 Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für solche Informationen, (1) die der empfangenden Partei nachweislich bereits vor der Offenbarung durch die offenbarende Partei bekannt waren, oh-ne dass ein Verstoß gegen eine Vertraulichkeitsvereinbarung vorliegt; (2) die aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung oder aufgrund einer gerichtlichen oder behördlichen Anordnung offenzulegen sind.
15.4 Die Geheimhaltungspflicht gilt über den Zeitraum dieses Vertrages hinaus für eine Dauer von drei (3) Jahren.
15.5 Mit Beendigung des Vertrages sind die jeweils empfangenen vertraulichen Informationen der offenbarenden Partei zurückzugeben oder, soweit eine Rückgabe aus technischen Gründen nicht möglich ist, zu vernichten.
- Schlussbestimmungen
16.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages – ausgenommen Ziffer 2 dieser Nutzungsbedingungen, einschließlich dieser Klausel – bedürfen der Schriftform.
16.2 Die Übertragung von Pflichten auf bzw. die Abtretung von Rechten an Dritte aus diesem Vertrag ist dem Partner nur mit schriftlicher Zustimmung von myToys gestattet. § 354a HGB bleibt unberührt.
16.3 Der Partner kann lediglich mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegen eine Forderung von myToys aufrechnen.
16.4 Sofern gesetzlich zulässig, steht dem Partner kein Pfand-, Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrecht zu.
16.5 Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des Internationalen Privatrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das jeweils zuständige Gericht am Firmensitz von myToys.
16.6 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise gegen gesetzliche Regelungen verstoßen oder aus sonstigen Gründen nichtig sein, wird dadurch die Gültigkeit der Nutzungsbedingungen ansonsten nicht berührt. Die nichtige oder unwirksame Bestimmung ist im gegenseitigen Einvernehmen durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich angestrebten Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
Anlage 1 – Nutzungsbedingungen Kindergeburtstags-Services
Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung
zwischen dem gewerbetreibenden Partner als „datenschutzrechtlich Verantwortlichem / Auftraggeber“ im Sinne des Art 4 Nr. 7 DSGVO und der myToys.de GmbH als „Auftragsverarbeiter / Auftragnehmer“
- Gegenstand und Dauer des Auftrags
- Gegenstand des Auftrags zum Datenumgang ist die Durchführung folgender Aufgaben durch den Auftragnehmer:
Generierung von Leads bzw. Erhebung und Übermittlung personenbezogener Daten von Endkunden, die durch Ausfüllen eines Interfaces Interesse an den Leistungen des Partners geäußert haben.
- Die Dauer dieses Auftrags (Laufzeit) entspricht der Laufzeit der Leistungsvereinbarung.
- Konkretisierung des Auftragsinhalts
- Art und Zweck der vorgesehenen Verarbeitung von Daten
Nähere Beschreibung des Auftragsgegenstandes im Hinblick auf Art und Zweck der Aufgaben des Auftragnehmers:
Der Auftragnehmer ist Betreiber einer Plattform auf der Gewerbetreibende – wie der Partner – ihre Leistungen vorstellen können. Hat der Endkunde an eben diesen Interesse kann er mittels Eingabe seiner Daten mit dem Auftraggeber in Kontakt treten. Der Auftragnehmer erhebt die Daten dabei für den Auftraggeber und übermittelt diesem die erhobenen Daten.
- Art der Daten
Gegenstand der Verarbeitung personenbezogener Daten sind folgende Datenarten/-kategorien (Aufzählung/Beschreibung der Datenkategorien)
☒ Personenstammdaten
☒ Kommunikationsdaten (z.B. Telefon, E-Mail)
- Kategorien betroffener Personen
Die Kategorien der durch die Verarbeitung betroffenen Personen umfassen:
☒ Kunden
☒ Interessenten
- Technisch-organisatorische Maßnahmen
- Der Auftragnehmer hat die Umsetzung der im Vorfeld der Auftragsvergabe dargelegten und erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen vor Beginn der Verarbeitung, insbesondere hinsichtlich der konkreten Auftragsdurchführung zu dokumentieren und dem Auftraggeber zur Prüfung zu übergeben. Bei Akzeptanz durch den Auftraggeber werden die dokumentierten Maßnahmen Grundlage des Auftrags. Soweit die Prüfung/ein Audit des Auftraggebers einen Anpassungsbedarf ergibt, ist dieser einvernehmlich umzusetzen.
Der Auftragnehmer hat die Sicherheit gem. Art. 28 Abs. 3 lit. c, 32 DS-GVO insbesondere in Verbindung mit Art. 5 Abs. 1, Abs. 2 DS-GVO herzustellen. Insgesamt handelt es sich bei den zu treffenden Maßnahmen um Maßnahmen der Datensicherheit und zur Gewährleistung eines dem Risiko angemessenen Schutzniveaus hinsichtlich der Vertraulichkeit, der Integrität, der Verfügbarkeit sowie der Belastbarkeit der Systeme. Dabei sind der Stand der Technik, die Implementierungskosten und die Art, der Umfang und die Zwecke der Verarbeitung sowie die unterschiedliche Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen im Sinne von Art. 32 Abs. 1 DS-GVO zu berücksichtigen
Die technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt und der Weiterentwicklung. Insoweit ist es dem Auftragnehmer gestattet, alternative adäquate Maßnahmen umzusetzen. Dabei darf das Sicherheitsniveau der festgelegten Maßnahmen nicht unterschritten werden. Wesentliche Änderungen sind zu dokumentieren. Kernkundendaten dürfen ausschließlich verschlüsselt gespeichert werden.
- Berichtigung, Einschränkung und Löschung von Daten
- Der Auftragnehmer darf die Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nicht eigenmächtig, sondern nur nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers berichtigen, löschen oder deren Verarbeitung einschränken. Soweit eine betroffene Person sich diesbezüglich unmittelbar an den Auftragnehmer wendet, wird der Auftragnehmer dieses Ersuchen unverzüglich an den Auftraggeber weiterleiten.
- Soweit vom Leistungsumfang umfasst, sind Löschkonzept, Recht auf Vergessenwerden, Berichtigung, Datenportabilität und Auskunft nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers unmittelbar durch den Auftragnehmer sicherzustellen.
- Qualitätssicherung und sonstige Pflichten des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer hat zusätzlich zu der Einhaltung der Regelungen dieses Auftrags gesetzliche Pflichten gemäß Art. 28 bis 33 DS-GVO; insofern gewährleistet er insbesondere die Einhaltung folgender Vorgaben:
- a) Schriftliche Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, der seine Tätigkeit gemäß Art. 38 und 39 DS-GVO ausübt. Dessen Kontaktdaten werden dem Auftraggeber zum Zweck der direkten Kontaktaufnahme mitgeteilt. Ein Wechsel des Datenschutzbeauftragten wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
- b) Die Wahrung der Vertraulichkeit gemäß Art. 28 Abs. 3 S. 2 lit. b, 29, 32 Abs. 4 DS-GVO. Der Auftragnehmer setzt bei der Durchführung der Arbeiten nur Beschäftigte ein, die auf die Vertraulichkeit verpflichtet und zuvor mit den für sie relevanten Bestimmungen zum Datenschutz vertraut gemacht wurden. Der Auftragnehmer und jede dem Auftragnehmer unterstellte Person, die Zugang zu personenbezogenen Daten hat, dürfen diese Daten ausschließlich entsprechend der Weisung des Auftraggebers verarbeiten einschließlich der in diesem Vertrag eingeräumten Befugnisse, es sei denn, dass sie gesetzlich zur Verarbeitung verpflichtet sind.
- c) Die Umsetzung und Einhaltung aller für diesen Auftrag erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Art. 28 Abs. 3 S. 2 lit. c, 32 DS-GVO; Einzelheiten in der Anlage zu dieser Vereinbarung
- d) Auftraggeber und der Auftragnehmer arbeiten auf Anfrage mit der Aufsichtsbehörde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammen.
- e) Die unverzügliche Information des Auftraggebers über Kontrollhandlungen und Maßnahmen der Aufsichtsbehörde, soweit sie sich auf diesen Auftrag beziehen. Dies gilt auch, soweit eine zuständige Behörde im Rahmen eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ermittelt.
- f) Soweit der Auftraggeber seinerseits einer Kontrolle der Aufsichtsbehörde, einem Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren, dem Haftungsanspruch einer betroffenen Person oder eines Dritten oder einem anderen Anspruch im Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ausgesetzt ist, hat ihn der Auftragnehmer nach besten Kräften zu unterstützen.
- g) Der Auftragnehmer kontrolliert regelmäßig die internen Prozesse sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen (Anlage), um zu gewährleisten, dass die Verarbeitung in seinem Verantwortungsbereich im Einklang mit den Anforderungen des geltenden Datenschutzrechts erfolgt und der Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet wird.
- Nachweisbarkeit der getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen (Anlage) gegenüber dem Auftraggeber im Rahmen seiner Kontrollbefugnisse nach Ziffer 7 dieses Vertrages.
- Unterauftragsverhältnisse
- Der Auftraggeber stimmt der Beauftragung der nachfolgenden Unterauftragnehmer zu unter der Bedingung einer vertraglichen Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 28 Abs. 2-4 DS-GVO:
Firma Unterauftragnehmer |
Anschrift / Land |
Leistung |
MEWIGO WordPress Agentur Berlin |
Bänschstraße 37, 10247 Berlin |
Programmierung und Pflege der Plattform |
- Die Auslagerung auf Unterauftragnehmer oder der Wechsel des bestehenden Unterauftragnehmers sind zulässig, soweit:
- der Auftragnehmer eine solche Auslagerung auf Unterauftragnehmer dem Auftraggeber eine angemessene Zeit vorab schriftlich oder in Textform anzeigt und
- der Auftraggeber nicht bis zum Zeitpunkt der Übergabe der Daten gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich oder in Textform Einspruch gegen die geplante Auslagerung erhebt und
- eine vertragliche Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 28 Abs. 2-4 DS-GVO zugrunde gelegt wird.
Die Weitergabe von personenbezogenen Daten des Auftraggebers an den Unterauftragnehmer und dessen erstmaliges Tätigwerden sind erst mit Vorliegen aller Voraussetzungen für eine Unterbeauftragung gestattet.
- Erbringt der Unterauftragnehmer die vereinbarte Leistung außerhalb der EU/des EWR, stellt der Auftragnehmer die datenschutzrechtliche Zulässigkeit durch entsprechende Maßnahmen sicher.
- Eine weitere Auslagerung durch den Unterauftragnehmer bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Hauptauftragnehmers (mind. Textform); sämtliche vertraglichen Regelungen in der Vertragskette sind auch dem weiteren Unterauftragnehmer aufzuerlegen.
- Kontrollrechte des Auftraggebers
- Der Auftraggeber hat das Recht, im Benehmen mit dem Auftragnehmer Überprüfungen durchzuführen oder durch im Einzelfall zu benennende Prüfer durchführen zu lassen. Er hat das Recht, sich durch Stichprobenkontrollen, die in der Regel rechtzeitig anzumelden sind, von der Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Auftragnehmer in dessen Geschäftsbetrieb zu überzeugen.
- Der Auftragnehmer stellt sicher, dass sich der Auftraggeber von der Einhaltung der Pflichten des Auftragnehmers nach Art. 28 DS-GVO überzeugen kann. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber auf Anforderung die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und insbesondere die Umsetzung der technischen und organisatorischen Maßnahmen (Anlage) nachzuweisen.
- Der Nachweis solcher Maßnahmen, die nicht nur den konkreten Auftrag betreffen, kann erfolgen durch
- die Einhaltung genehmigter Verhaltensregeln gemäß Art. 40 DS-GVO;
- die Zertifizierung nach einem genehmigten Zertifizierungsverfahren gemäß Art. 42 DS-GVO;
- aktuelle Testate, Berichte oder Berichtsauszüge unabhängiger Instanzen (z.B. Wirtschaftsprüfer, Revision, Datenschutzbeauftragter, IT-Sicherheitsabteilung, Datenschutzauditoren, Qualitätsauditoren);
- eine geeignete Zertifizierung durch IT-Sicherheits- oder Datenschutzaudit (z.B. nach BSIGrundschutz).
- Mitteilung bei Verstößen des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Einhaltung der in den Artikeln 32 bis 36 der DS‑GVO genannten Pflichten zur Sicherheit personenbezogener Daten, Meldepflichten bei Datenpannen, Datenschutz-Folgeabschätzungen und vorherige Konsultationen. Hierzu gehören u.a.
- die Sicherstellung eines angemessenen Schutzniveaus durch technische und organisatorische Maßnahmen, die die Umstände und Zwecke der Verarbeitung sowie die prognostizierte Wahrscheinlichkeit und Schwere einer möglichen Rechtsverletzung durch Sicherheitslücken berücksichtigen und eine sofortige Feststellung von relevanten Verletzungsereignissen ermöglichen
- die Verpflichtung, Verletzungen personenbezogener Daten unverzüglich an den Auftraggeber zu melden
- die Verpflichtung, dem Auftraggeber im Rahmen seiner Informationspflicht gegenüber dem Betroffenen zu unterstützen und ihm in diesem Zusammenhang sämtliche relevante Informationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen
- die Unterstützung des Auftraggebers für dessen Datenschutz-Folgenabschätzung
- die Unterstützung des Auftraggebers im Rahmen vorheriger Konsultationen mit der Aufsichtsbehörde.
- Weisungsbefugnis des Auftraggebers
- Mündliche Weisungen bestätigt der Auftraggeber unverzüglich (mind. Textform).
- Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, wenn er der Meinung ist, eine Weisung verstoße gegen Datenschutzvorschriften. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung der entsprechenden Weisung solange auszusetzen, bis sie durch den Auftraggeber bestätigt oder geändert wird.
- Löschung und Rückgabe von personenbezogenen Daten
- Kopien oder Duplikate der Daten werden ohne Wissen des Auftraggebers nicht erstellt. Hiervon ausgenommen sind Sicherheitskopien, soweit sie zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung erforderlich sind, sowie Daten, die im Hinblick auf die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich sind.
- Nach Abschluss der vertraglich vereinbarten Arbeiten oder früher nach Aufforderung durch den Auftraggeber – spätestens mit Beendigung der Leistungsvereinbarung – hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangten Unterlagen, erstellte Verarbeitungs- und Nutzungsergebnisse sowie Datenbestände, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, dem Auftraggeber auszuhändigen oder nach vorheriger Zustimmung datenschutzgerecht zu vernichten. Gleiches gilt für Test- und Ausschussmaterial. Das Protokoll der Löschung ist auf Anforderung vorzulegen.
- Dokumentationen, die dem Nachweis der auftrags- und ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, sind durch den Auftragnehmer entsprechend der jeweiligen Aufbewahrungsfristen über das Vertragsende hinaus aufzubewahren. Er kann sie zu seiner Entlastung bei Vertragsende dem Auftraggeber übergeben.
Anlage – „Checkliste“ zur Auftragsverarbeitungsabrede
Der Auftragnehmer gewährleistet im Bereich der auftragsgemäßen Verarbeitung von personenbezogenen Daten die gesetzlich geforderten Sicherheitsmaßnahmen und wird sie auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen. Folgende besonderen technischen und organisatorischen Maßnahmen werden bei der Verarbeitung eingehalten:
- Vertraulichkeit
- Zutrittskontrolle (beispielsweise für Gebäude und Räume; an Schränke und Schächte)
Mindestmaßnahmen, mit denen Unbefugten der Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet oder genutzt werden, verwehrt wird:
– Sichere Schließanlage
– Zutrittskontrollsystem
– Überwachungseinrichtung, evtl. Einrichtung von Sicherheitszonen
- Zugangskontrolle (keine unbefugte Systembenutzung, beispielsweise unerlaubtes Hochfahren oder unbefugte Anmeldung in Systemen) Mindestmaßnahmen mit denen die Nutzung von Datenverarbeitungssystemen durch Unbefugte verhindert werden:
– Passwortmechanismus (sicheres Passwort und regelmäßiger Passwortwechsel)
– Automatisches Sperren, Abmelden bei längerem Nicht-Gebrauch
– Firewall
– Virenschutz
- Zugriffskontrolle (Anwendungen ausführen, unerlaubte Tätigkeiten in DV-Systemen und Zugriffe auf Daten, Applikationen und Schnittstellen verhindern)
Mindestmaßnahmen, die gewährleisten, dass die zur Benutzung eines Datenverarbeitungssystems Berechtigten ausschließlich auf die ihrer Zugangsberechtigung unterliegenden Daten zugreifen können, und dass personenbezogene Daten bei der Verarbeitung, Nutzung und nach der Speicherung nicht unbefugt, gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können.:
– Differenzierte Berechtigungen für die DV-Systeme (Profile, Rollen)
– Regelmäßige Updates
– Implementierte und wirksame Löschkonzepte
– Verwendung geeigneter Pseudonymisierungsverfahren
- Trennungskontrolle
Mindestmaßnahmen, die gewährleisten, dass personenbezogene Daten, die zu unterschiedlichen Zwecken und für verschiedene Auftraggeber erhobene Daten wurden, getrennt verarbeitet werden.
– Logische Speicherung der Kundendaten nach Mandant
– Test und Produktionsdaten müssen in getrennten Systemen verarbeitet werden
- Integrität
- Weitergabekontrolle
Mindestmaßnahmen, die gewährleisten, dass personenbezogene Daten bei der elektronischen Übertragung oder während ihres Transports oder ihrer Speicherung auf Datenträger nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können:
– Verschlüsselte Übertragung und Speicherung nach Stand der Technik
– Monitoring und Log-Management
- Eingabekontrolle (Nachvollziehbarkeit, Dokumentation)
Mindestmaßnahmen, die gewährleisten, dass nachträglich überprüft werden kann, ob und von wem personenbezogene Daten in Datenverarbeitungssystemen eingegeben, verändert oder entfernt werden können:
– Monitoring und Log-Management
– Berechtigungsregelungen
- Verfügbarkeit
Mindestmaßnahmen, die gewährleisten, dass personenbezogene Daten gegen zufällige Zerstörung oder Verlust, gegen technische Störungen durch das Versagen der Betriebs-/Anwendungssoftware, vor fahrlässigen/vorsätzlichen Handlungen, vor schadenstiftender Software geschützt sind:
– regelmäßige Sicherungskopien
– Schutzsoftware vor Schadprogrammen
– logische Trennung
- Belastbarkeit
Mindestmaßnahmen, die sicherstellen, dass im Falle eines Ausfalls der DV-Systeme diese rasch wiederhergestellt werden können.
– Notfallplan zur Wiederherstellung der personenbezogenen Daten verarbeiteten IT-Systeme
Anlage 2 – Nutzungsbedingungen Kindergeburtstags-Services
MEDIATIONSORDNUNG KLEINER
________________________________________________________________________
Stand: Dezember 2021
Bei der Mediation handelt es sich um ein strukturiertes Verfahren, in dem Parteien mit Hilfe eines Mediators versuchen, freiwillig und einvernehmlich eine Beilegung einer Meinungsverschiedenheit bzw. Streitigkeit zu finden.
In der vorliegenden Mediationsordnung werden Grundsätze und das Verfahren der Mediation beschrieben.
- Anwendungsbereich der Mediationsordnung
1.1 Diese Mediationsordnung findet Anwendung, wenn die gewerblichen Nutzer (nachfolgend „gewerbliche Nutzer“) für Streitigkeiten nach der Verordnung (EU) 2019/1150 vom 20.06.2019, der Platform-2-B-Business („P2B“) Verordnung, den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen benannten Mediator, Dr. Lars Maritzen, LL.B. MLE (nachfolgend „Mediator“), ausgewählt haben.
1.2 Das Mediationsverfahren schließt sich dabei an das interne Beschwerdemanagement-Verfahren i.S.d. Art. 11 P2B-Verordnung an und findet dann Anwendung, wenn eine Streitigkeit zwischen dem Anbieter des Online-Vermittlungsdienstes und dem gewerblichen Nutzer (nachfolgend „Streitigkeit“) nicht beigelegt werden konnte.
1.3 Die vorliegende Mediationsordnung informiert Sie entsprechend Art. 12 Abs. 6 P2B-Verordnung über den Ablauf und die Funktionsweise des Mediationsverfahrens.
- Grundsätze des Mediationsverfahrens
2.1 Diese Mediationsordnung zielt auf die Durchführung eines freiwilligen und vertraulichen Mediationsverfahrens ab, dass es den gewerblichen Nutzern ermöglichen soll, unter Mitwirkung des Mediators, eine kooperative und einvernehmliche Lösung des bestehenden Konfliktes zu finden. Ziel ist es hierbei, zu einer für die Parteien rechtlich verbindlichen Einigung zu gelangen („Schriftliche Einigung“).
2.2. Sollte eine Gesamteinigung nicht möglich sein, wird eine Teileinigung oder eine Einigung über das weitere Vorgehen zur Lösung des Konflikts angestrebt.
- Einleitung und Beginn des Verfahrens
- Jede Partei kann einen Antrag auf Einleitung des Mediationsverfahrens beim Mediator stellen. Die Partei, die das Mediationsverfahren einleiten will (Antragsteller), hat einen Antrag zu übersenden. Der Antrag kann per Post, E-Mail oder Fax erfolgen. Dieser ist zu stellen an:
Dr. Lars Maritzen LL.B. MLE
Breite Straße 27
40213 Düsseldorf
E:
F: 0211 302 066-10
- Der Antrag muss Namen und Kontaktdaten des gewerblichen Nutzers und eine Angabe des gewünschten Mediators, z.B. Dr. Lars Maritzen, enthalten. Der Antrag soll bitte weiter eine kurze Beschreibung des Konflikts sowie des zugrunde liegenden Sachverhalts enthalten. Sind mehrere Parteien Antragsteller i.S.d S. 1, so stellen sie einen gemeinsamen Antrag. Bitte bestätigen Sie zudem im Antrag, dass diese Mediationsordnung Anwendung findet.
3.3 Ein Antrag auf Einleitung eines Mediationsverfahrens ist dann nicht möglich, wenn der gewerbliche Nutzer bereits zuvor einen Einleitungsantrag gestellt hat, der sich auf den gleichen Lebenssachverhalt bezogen hat und in der der Mediator zu dem Schluss gekommen ist, dass der gewerbliche Nutzer wider Treu und Glauben gehandelt hat. Ein Antrag auf Einleitung des Verfahrens ist auch dann nicht möglich, wenn die Mediationsversuche des gewerblichen Nutzers schon mehrfach gescheitert sind. Dies bezieht sich nicht auf Fälle, in denen der Mediator festgestellt hat, dass der Gegenstand der Mediation keinen Bezug zu früheren Fällen aufweist.
3.4 Der Mediator informiert die andere Partei (Antragsgegner) unverzüglich über den Eingang des Antrages.
3.5 Stimmt der Antragsgegner der Einleitung eines Mediationsverfahrens zu, teilt der Mediator den Parteien mittels einer schriftlichen Annahmeerklärung mit, ob er den Auftrag annimmt. Er gilt mit Zugang seiner schriftlichen Annahmeerklärung bei beiden Parteien als bestellt.
3.6 Das Mediationsverfahren beginnt mit der Annahme des Antrages durch den Mediator.
3.7 Der Mediator ist nicht verpflichtet einen Antrag anzunehmen. Er kann diese insbesondere aufgrund von Überlastung ablehnen. Der Mediator übernimmt nicht mehr als zehn Mediationsverfahren im Monat.
- Stellung des Mediators
4.1 Der Mediator verpflichtet sich zur unabhängigen und unparteilichen Wahrnehmung seines Auftrages i.S.v. Art. 12 Abs. 2 lit. a P2B-Verordnung. Er ist nicht befugt, Parteien oder Dritte in der Rechtsangelegenheit, die Gegenstand des Mediationsverfahrens ist oder gewesen ist, anwaltlich oder auf andere Art und Weise in der gleichen Angelegenheit zu vertreten oder zu beraten. Der Mediator klärt die Parteien unverzüglich über alle Umstände auf, die Zweifel an seiner Unparteilichkeit und Unabhängigkeit hervorrufen können.
4.2 Der Mediator fördert die Beilegung des Konflikts zwischen den Parteien in einer zweckmäßigen Art und Weise. Er kann auf einvernehmlichen Wunsch aller Parteien Vorschläge zur Lösung des Streitfalls unterbreiten.
4.3 Der Mediator kann einen Assistenten hinzuziehen.
- Ablauf der Mediation
5.1 Der Mediator informiert sich unverzüglich, spätestens innerhalb von einer Woche nach der Annahme des Antrages, entweder schriftlich oder in einer vorbereitenden Sitzung über Anlass und Gegenstand des Konflikts. Der Termin der vorbereitenden Sitzung wird vom Mediator vorbereitet. Er kann den Parteien vorbereitende Hinweise geben oder Vorschläge machen.
5.2 Das Mediationsgespräch soll zeitnah, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach der Annahme des Antrages durch den Mediator, in Anwesenheit der Parteien stattfinden. Inhaltliche Gespräche des Mediators mit nur einer Partei finden nur mit ausdrücklicher Zustimmung der anderen Partei statt. Finden Einzelgespräche statt, werden sämtliche von der jeweiligen Partei dort offenbarten Informationen vom Mediator vertraulich behandelt, es sei denn, die betroffene Partei erklärt ausdrücklich, dass bestimmte Informationen den übrigen Parteien zugänglich gemacht werden sollen.
5.3 Die Sitzung kann physisch oder virtuell abgehalten werden. Der Mediator bestimmt den Anbieter des Videokonferenzsystems. Ziel ist es, dass die Mediation in einem Termin durchgeführt wird.
5.4 Der Mediator ist nicht verpflichtet ein Protokoll zu führen.
5.5 Das Mediationsverfahren ist stets nicht öffentlich.
5.6. Das Mediationsdienste werden in deutscher oder englischer Sprache angeboten.
5.7 Der Mediator ist Vermittler. Er hat hinsichtlich des Konfliktes keine Entscheidungskompetenz. Er unterbreitet Lösungsvorschläge. Soweit erforderlich, weist der Mediator auch auf die Notwendigkeit anwaltlicher Beratung hin.
- Wirkung der Mediation / Gerichtsverfahren
Jeder Versuch, eine Einigung durch Mediation herbeizuführen, berührt nicht das Recht der Parteien zu jedem Zeitpunkt vor, während oder nach der Mediation Klage zu erheben. Die Parteien verpflichten sich jedoch während der laufenden Mediation keine gerichtlichen Schritte einzuleiten, es sei denn, dies ist zur Fristwahrung oder wegen Eilbedürftigkeit notwendig. Sollte ein gerichtlicher Schritt aus den vorstehend genannten Gründen notwendig sein, wird die Partei den Mediator und die Partei vorab darüber in Kenntnis setzen. Die Parteien verpflichten sich, das Gericht über die anhängige Mediation zu informieren und ggf. eine Unterbrechung des gerichtlichen Verfahrens zu beantragen.
- Ort der Mediation
Die Parteien bestimmen den Ort, an dem die Mediationssitzung stattfindet. Dies kann sowohl eine physische Sitzung in Gegenwart der Parteien als auch eine virtuelle Sitzung sein. Sofern die Parteien keinen Ort vereinbaren, findet die Mediationssitzung in den Räumlichkeiten von KLEINER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Breite Straße 27, 40213 Düsseldorf, statt.
- Beendigung des Verfahrens
8.1 Das Mediationsverfahren endet, wenn
(1) die Parteien eine schriftliche Einigung erzielt haben. Wird eine Einigung nur über Teile der Streitigkeit erzielt, ist das Mediationsverfahren erst dann beendet, wenn zumindest eine Partei erklärt, dass eine Einigung über die Streitigkeit im Übrigen nach ihrer Auffassung nicht erzielt werden kann;
(2) eine Partei es für beendet erklärt. Die Erklärung erfolgt schriftlich gegenüber der anderen Partei und dem Mediator und ist jederzeit möglich. Eine Begründung ist nicht erforderlich;
(3) das Mediationsverfahren nach dessen Beginn über einen Zeitraum von acht Wochen ab Bestellung des Mediators nicht betrieben wird. Das Mediationsverfahren wird nicht betrieben, wenn weder einer vorbereitenden Sitzung noch eine Mediationssitzung stattfinden;
(4) der Mediator das Mediationsverfahren durch schriftliche Erklärung gegenüber beiden Parteien für beendet erklärt. Eine Begründung ist nicht erforderlich;
8.2 Der Mediator stellt die Beendigung des Verfahrens schriftlich fest.
- Vertraulichkeit
9.1 Die Parteien, der Mediator und sein Assistent haben über das Verfahren, insbesondere über die beteiligten Parteien und die ausgetauschten Unterlagen, Verschwiegenheit gegenüber jedermann zu bewahren.
9.2 Dies gilt nicht für Informationen oder Unterlagen, die bereits vor dem Mediationsverfahren bekannt waren oder nachweislich auch sonst bekannt geworden wären.
9.3 Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch drei Jahre nach Beendigung des konkreten Verfahrens fort.
- Kosten
10.1 Die Kosten des Mediationsverfahrens bemessen sich nach dessen Zeitaufwand auf Basis eines Stundensatzes. Der Stundensatz beträgt 230 Euro (netto) pro angefangene Stunde bei einer 0,1 Taktung. Maßgeblich ist die Anzahl der Stunden, die der Mediator auf das Mediationsverfahren und weitere Handlungen außerhalb der Verhandlungen, die das Mediationsverfahren betreffen, verwendet hat. Auslagen und erforderliche Aufwendungen des Mediators sind gegen Nachweis gesondert zu erstatten. Die Kostenerstattungspflicht beginnt ab dem Zeitpunkt der Annahme i.S.v. Ziff. 3.5. Vor der Annahme fällt lediglich eine Pauschale pro Anfrage von 50 EUR an.
10.2 Antragsteller und Antragsgegner tragen gemeinsam die Kosten der Mediation. Der Mediator bestimmt den jeweiligen angemessenen Anteil unter Berücksichtigung aller Aspekte des Einzelfalls, insbesondere der Stichhaltigkeit der Forderungen der Streitparteien, des Verhaltens der Parteien sowie der Größe und Finanzstärke der Parteien. Dabei hat der Anbieter des Online-Vermittlungsdienstes stets einen angemessenen Anteil an den Gesamtkosten der Mediation zu tragen.
- Haftung
Der Mediator haftet nur für vorsätzliches Verhalten.
- Rechtswahl
Die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien und dem Mediator unterliegen deutschem Recht.